Glossarbegriff
Heimverein stellt; Gast-Zeitnehmer nach Antrag
Einteilungsregel für Zeitnehmer, bei der der Heimverein stellt und der Gastverein auf Antrag beteiligt wird.
- Vereine
- Ligaverwaltung
- Zeitnehmer
Erklärung
Diese Regel legt fest, dass grundsätzlich der Heimverein die Zeitnehmerrolle besetzt. Ein zusätzlicher oder abweichender Gast-Zeitnehmer kann nur nach Antrag oder besonderer Vorgabe relevant werden.
Praxisbeispiel
Der Heimverein stellt den offiziellen Zeitnehmer; ein Gast-Zeitnehmer wird nur nach genehmigtem Antrag ergänzt.