LigaWerk

Glossarbegriff

Neuantrag

Antragsart für eine erstmals beantragte Lizenz oder Berechtigung.

  • Vereine
  • Prüfstelle
  • Ligaverwaltung

Erklärung

Neuantrag bedeutet, dass für die betroffene Person oder Berechtigung ein neuer Vorgang gestartet wird. Der Antrag ist keine Verlängerung und keine Reaktivierung eines bestehenden Falls.

Praxisbeispiel

Ein Verein stellt einen Neuantrag für einen Spielerpass, wenn für die Person noch kein passender Pass existiert.