Glossarbegriff
Neuantrag
Antragsart für eine erstmals beantragte Lizenz oder Berechtigung.
- Vereine
- Prüfstelle
- Ligaverwaltung
Erklärung
Neuantrag bedeutet, dass für die betroffene Person oder Berechtigung ein neuer Vorgang gestartet wird. Der Antrag ist keine Verlängerung und keine Reaktivierung eines bestehenden Falls.
Praxisbeispiel
Ein Verein stellt einen Neuantrag für einen Spielerpass, wenn für die Person noch kein passender Pass existiert.