LigaWerk

Glossarbegriff

Reaktivierung

Antragsart zur Wiederaufnahme einer früheren Lizenz oder Berechtigung.

  • Vereine
  • Prüfstelle
  • Ligaverwaltung

Erklärung

Reaktivierung bedeutet, dass eine frühere Lizenz, Berechtigung oder Zuordnung wieder nutzbar gemacht werden soll. Je nach Regelwerk können dafür Nachweise oder erneute Prüfungen erforderlich sein.

Praxisbeispiel

Eine ehemals ruhende Lizenz wird per Reaktivierung wieder in den aktiven Bestand gebracht.