Glossarbegriff
Reaktivierung
Antragsart zur Wiederaufnahme einer früheren Lizenz oder Berechtigung.
- Vereine
- Prüfstelle
- Ligaverwaltung
Erklärung
Reaktivierung bedeutet, dass eine frühere Lizenz, Berechtigung oder Zuordnung wieder nutzbar gemacht werden soll. Je nach Regelwerk können dafür Nachweise oder erneute Prüfungen erforderlich sein.
Praxisbeispiel
Eine ehemals ruhende Lizenz wird per Reaktivierung wieder in den aktiven Bestand gebracht.