Glossarbegriff
Übernommener Hinweis
Hinweis, der aus früheren Daten oder einem Import in den aktuellen Vorgang übernommen wurde.
- Ligaverwaltung
- Administratoren
- Support
Erklärung
Ein übernommener Hinweis stammt nicht zwingend aus der aktuellen Bearbeitung. Er wird mitgeführt, damit frühere Informationen bei Prüfung oder Entscheidung sichtbar bleiben.
Praxisbeispiel
Beim Import einer alten Schiedsrichterliste wird ein vorhandener Kommentar als übernommener Hinweis gespeichert.